Etwa zur Halbzeit der Weltmeisterschaft im Olympischen Boxen hatten wir die bis dahin gefällten Kampfurteile bereits schon einmal statistisch ausgewertet. Nach Abschluss des Turniers mit dem Finaltag am 21. September 2019 können die Auswertungen nun abschließend für den gesamten Wettbewerb vorgenommen werden.
Kampfentscheidungen und ihre Häufigkeit
Von den 357 Kämpfen des Turniers wurden 332 durch Punkte entschieden, gingen also in der Regel über die volle Kampfdistanz von 3 x 3 Minuten. Dies entspricht einem Anteil von 93 Prozent aller Kämpfe. Die nach Punkten entschiedenen Kämpfe gingen nur dann über eine kürzere Distanz, wenn ein Unfall zur Verletzung eines der beiden Kämpfer geführt hatte und in diesem Fall auch bei dem vorzeitigen Ende die Punktrichter entscheiden, wer zum Zeitpunkt des Kampfabbruchs in Führung gelegen hat.
Mit 13 RSC-Entscheidungen (»Referee stops Contest« wegen zu großer Überlegenheit des einen Boxers oder wegen dreimaligen Anzählens in einer Runde oder siebenmaligen Anzählens im gesamten Kampf) stellt dieses Urteil den zweitgrößten Anteil der Kampfurteile dar. Das entspricht ungefähr 3,6 Prozent der Entscheidungen.
An dritter Stelle folgen Walk-Over-Entscheidungen (WO), in denen die Gegner zum Kampf nicht im Ring erscheinen. Dies geschah in 6 von 357 Kämpfen (entspricht etwa 1,7 Prozent der Fälle) und hat in der Regel seinen Grund darin, dass ein Sportler wegen einer im Kampf zuvor erlittenen Verletzung in der darauffolgenden Runde nicht mehr kämpfen kann. Der zum Kampf erschienene Boxer gewinnt diese Begegnung kampflos. Da das Verletzungsrisiko mit der Zahl der absolvierten Kämpfe steigt, häuften sich die WO-Entscheidungen naturgemäß in der zweiten Hälfte des 12-tägigen Wettbewerbs.
Nur in 4 von 357 Kämpfen – also in etwa 1,1 Prozent der Fälle – wurde das Gefecht durch einen KO entschieden. In diesem geringen Prozentsatz drückt sich der große Unterschied zum sogenannten Profiboxen aus, in denen KOs sehr, sehr viel häufiger vorkommen. Zum einen, weil häufig stark unterlegene Boxer als Gegner gesucht und gegeneinander gesetzt werden, zum anderen, weil die Kämpfe über bis zu 12 Runden ausgetragen werden und bei so langen Kampfzeiten irgendwann die Abwehrfähigkeiten drastisch nachlassen.
Ein Kämpfer wurde disqualifiziert, Aufgaben oder wegen technischer Schwierigkeiten nicht zuende geführte Kämpfe gab es gar nicht.
Einstimmigkeit der Punkturteile
203 von 331 Punkturteilen wurden einstimmig gefällt (5:0‑Urteile). Dies entspricht einem Anteil von etwa 61,3 Prozent. Ein hoher Anteil an einstimmigen Punkturteilen gilt stets als erstrebenswert, erst recht bei hochwertigen internationalen Veranstaltungen. Punktrichter müssen sich Kritik gefallen lassen, wenn sie bei der Beurteilung von Kämpfen allzu oft ein Minderheitenvotum vertreten.
Verwundern muss daher ein wenig der vergleichsweise hohe Anteil an besonders kritisch gesehenen 4:1‑Urteilen: 63 von 331 Punktentscheidungen fallen in diese Kategorie. Dies entspricht einem Anteil von etwa 19 Prozent aller Punkturteile. Hier hat einer der 5 eingesetzten Punktrichter den Kampf diametral anders bewertet hat als seine 4 Kollegen. Von diesen Urteilen hat es mehr gegeben als 3:2‑Urteile.
Knapp 17 Prozent der Punkturteile waren 3:2‑Urteile. In 56 von 331 Fällen kamen die Unparteiischen rund um den Ring zu diesem Ergebnis, das eher noch als die 4:1‑Urteile für einen wirklich offenen Kampf auf Augenhöhe steht, die Punktrichter durchaus unterschiedlich bewerten können.
Sonderfälle von Punkturteilen
Randnotizen sind hingegen die 4:0- und 3:1‑Entscheidungen, die so selten vorkommen, dass auch nicht alle Boxsportler wissen, wie solche Ergebnisse bei 5 wertenden Punktrichtern eigentlich zustande kommen können. Daher sei hier auf diese Urteile noch kurz eingegangen:
Ein 4:0‑Urteil heißt, dass 4 Punktrichter sich für denselben Boxer entschieden haben, aber ein Punktrichter ein Unentschieden gewertet hat. Zwar muss ein Punktrichter in jeder Runde einen Sieger bestimmen, der dann für diese Runde 10 Punkte zugesprochen bekommt, aber die einzelnen Runden können durchaus unterschiedlich deutlich und wechselnd an den einen oder anderen Sportler vergeben werden, so dass bei der Addition der Punkte nach dem Ende des Kampfes ein Unentschieden entstehen kann. Zwar darf es einen »unentschieden« gewerteten Kampf in einem Turnier nicht geben, da aber bei einem 4:0‑Urteil 4 der 5 Punktrichter denselben Sportler in Führung haben, steht ein Sieger fest, obwohl einer der Punktrichter auf Unentschieden entschieden hat.
Bei einem 3:1‑Urteil ist der Fall ähnlich: 3 der 5 Punktrichter haben sich für denselben Sportler entschieden, einer hat dessen Gegner in Führung gesehen. Der fünfte Punktrichter ist hingegen in seiner Einzelwertung auf ein Unentschieden gekommen. Auch hier ist durch das deckungsgleiche Votum der 3 Punktrichter für einen der beiden Sportler eine eindeutige Entscheidung möglich.