Die Mitgliedsbeiträge sind unsere hauptsächliche Einnahmequelle. Durch deine Beiträge können wir z.B. Trainer bezahlen, Sandsäcke anschaffen, Leihhandschuhe kaufen, Trikots und Trainingsanzüge für unsere Wettkämpfer besorgen, unseren Trainingsring und unseren Wettkampfring anschaffen, unsere Sportler zu Boxkämpfen schicken, kaputte oder zerschlissene Dinge ersetzen usw. usf.
Deine Beiträge ermöglichen also überhaupt erst eine aktive Boxabteilung. Im Hinblick auf deine Rechte als Vereinsmitglied spielen die Beiträge eine große Rolle: An den Mitgliederversammlungen des Vereins wie auch der Boxabteilung kannst du nur teilnehmen, wenn du keine Beitragsschulden hast.
Unsere aktuellen Mitgliedsbeiträge
Normalbeitrag: 17 EUR/Monat
Den regulären Beitrag zahlen alle erwachsenen Mitglieder, die keinen Anspruch auf Ermäßigung haben.
Ermäßigter Beitrag I: 8 EUR/Monat
Für folgende Mitglieder gelten Ermäßigungen bzw. können auf Antrag Ermäßigungen gewährt werden:
- Minderjährige:
Bis zum Ende des Quartals, in dem ein Mitglied sein 18. Lebensjahr vollendet, gilt automatisch ein ermäßigter Beitrag. Ab dem Quartal nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der volle Mitgliedsbeitrag erhoben. - Schüler:
Auf Antrag zahlen Schüler nach Vollendung des 18. Lebensjahres einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des Schulbesuchs, maximal jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. - Studenten und Auszubildende:
Auf Antrag zahlen Studenten und Auszubildende nach Vollendung des 18. Lebensjahres einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des Studiums oder der Ausbildung, maximal jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. - BFD‘ler und FSJ‘ler:
Auf Antrag zahlen BFD‘ler und FSJ‘ler einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des jeweiligen Dienstes. - Über 65-Jährige:
Auf Antrag zahlen Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Frührentner und Schwerbehinderte (ab GdB 50) einen ermäßigten Beitrag. - Erwerbslose, ALG II-Empfänger, Umschüler:
Auf Antrag zahlen erwerbslose Mitglieder, Empfänger von ALG II oder Umschüler einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer der Erwerbslosigkeit, des Empfangs von Sozialhilfe oder der Umschulungsmaßnahme.
Für alle Ermäßigungen gilt eine (schriftliche) Antrags- und Nachweispflicht. Dem Antrag sind entsprechende eindeutige Nachweise beizufügen. Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises für den Ermäßigungsgrund obliegt dem Mitglied die Pflicht, das Fortbestehen der Voraussetzung für die Ermäßigung unaufgefordert beim Verein nachzuweisen. Andernfalls werden die nicht ermäßigten Beiträge fällig.
Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab dem 1. des Quartals, das auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt und die Voraussetzungen für die Ermäßigung gegenüber dem Verein in schriftlicher Form nachgewiesen sind.
Ermäßigter Beitrag II: 8,00 EUR/Monat
Den ermäßigten Beitrag II zahlen alle Mitglieder, die weiter weg wohnen als 100 Kilometer. Wenn wir dich aber regelmäßig im Training sehen, obwohl du einen weit entfernten Wohnsitz angegeben hast, werden wir stutzig.
Beitragsfreiheit
Beitragsfrei sind bei uns Mitglieder, die
- in der gewählten Abteilungsleitung (1. Abteilungsleiter, 2. Abteilungsleiter, Kassenwart) ehrenamtlich tätig sind.
- von der Abteilungsleitung mit einem Ehrenamt betraut wurden, das einen regelmäßigen und nicht geringen Aufwand bedeutet (z.B. Zeugwarte).
Refugees
Die Abteilungsleitung kann nach einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung Geflüchtete, die regelmäßig zum Training kommen, beitragsfrei stellen, sofern sie
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder
- noch in einer Sammelunterkunft wohnen
- und regelmäßig am Training teilnehmen.
Mehr Informationen zu unserem Refugees-Projekt unter (Link öffnet sich in einem neuen Browserfenster):
https://www.st-pauli-boxen.de/fc-st-pauli-boxen-refugees-welcome-gefluechtete
Der Einzug von Beiträgen
Der Verein zieht die Mitgliedsbeiträge immer am Beginn des Quartals ein. Es werden dann die drei Monatsbeiträge des gerade begonnenen Quartals eingezogen:
- Anfang Januar die Beiträge für Januar, Februar und März
- Anfang April die Beiträge für April, Mai und Juni
- Anfang Juli die Beiträge für Juli, August und September
- Anfang Oktober die Beiträge für Oktober, November und Dezember
Wenn du eintrittst, wird der Beitragseinzug für das aktuelle Quartal i.d.R. schon abgeschlossen sein. Die Monate, die du schon Mitglied warst, die aber noch nicht berechnet werden konnten, werden dann zusammen mit dem nächsten regulären Beitragseinzug eingezogen. Hierdurch kann es beim ersten Zahlungseinzug einmalig zu einem höheren Einzug kommen, als du vielleicht zunächst erwartet hast. Ein Beispiel:
A tritt am 10. Januar dem Verein bei. Die Beiträge für das erste Quartal (Januar, Februar und März) wurden aber vereinsweit bereits am 2. Januar eingezogen. Hieran hat A also nicht mehr teilnehmen können. Die Monate Januar, Februar und März werden bei A also beim nächstfolgenden Beitragseinzug Anfang April eingezogen – zusammen mit den Beiträgen für April, Mai und Juni und der einmaligen Aufnahmegebühr. In diesem extremen Fall werden also einmalig sechs Beiträge und die Aufnahmegebühr eingezogen. Danach ist A aber im normalen Einzugsrhythmus wie alle anderen Mitglieder auch.
Wenn ein Beitragseinzug mal nicht möglich war
Wenn du auf deinem Kontoauszug sehen solltest, dass ein Zahlungseinzug mal nicht geklappt hat, musst du aktiv werden. Denn der Verein wird keinen zweiten Versuch mehr unternehmen, den Beitrag einzuziehen. Weder wenige Tage später noch im nächsten Quartal. Er weiß schließlich nicht, was die Ursache des Fehlversuches war – und weitere Versuche sind mit weiteren Kosten verbunden. Damit sich keine Beitragsschulden häufen, ist eine schnelle Regelung ratsam. Nimm also in einem solchen Fall Kontakt mit der Mitgliederverwaltung auf und erneure die Einzugsermächtigung (ggf. mit korrigierten Bankdaten).
FC St. Pauli von 1910 e.V.
Mitgliederverwaltung
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