Die Mit­glieds­bei­trä­ge sind unse­re haupt­säch­li­che Ein­nah­me­quel­le. Durch dei­ne Bei­trä­ge kön­nen wir z.B. Trai­ner bezah­len, Sand­sä­cke anschaf­fen, Leih­hand­schu­he kau­fen, Tri­kots und Trai­nings­an­zü­ge für unse­re Wett­kämp­fer besor­gen, unse­ren Trai­nings­ring und unse­ren Wett­kampf­ring anschaf­fen, unse­re Sport­ler zu Box­kämp­fen schi­cken, kaput­te oder zer­schlis­se­ne Din­ge erset­zen usw. usf.

Dei­ne Bei­trä­ge ermög­li­chen also über­haupt erst eine akti­ve Box­ab­tei­lung. Im Hin­blick auf dei­ne Rech­te als Ver­eins­mit­glied spie­len die Bei­trä­ge eine gro­ße Rol­le: An den Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen des Ver­eins wie auch der Box­ab­tei­lung kannst du nur teil­neh­men, wenn du kei­ne Bei­trags­schul­den hast.

Unse­re aktu­el­len Mitgliedsbeiträge


Nor­mal­bei­trag: 10 EUR/Monat

Den regu­lä­ren Bei­trag zah­len alle erwach­se­nen Mit­glie­der, die kei­nen Anspruch auf Ermä­ßi­gung haben.


Ermä­ßig­ter Bei­trag I: 5 EUR/Monat

Für fol­gen­de Mit­glie­der gel­ten Ermä­ßi­gun­gen bzw. kön­nen auf Antrag Ermä­ßi­gun­gen gewährt werden:

  • Min­der­jäh­ri­ge:
    Bis zum Ende des Quar­tals, in dem ein Mit­glied sein 18. Lebens­jahr voll­endet, gilt auto­ma­tisch ein ermä­ßig­ter Bei­trag. Ab dem Quar­tal nach Voll­endung des 18. Lebens­jah­res wird der vol­le Mit­glieds­bei­trag erhoben.
  • Schü­ler:
    Auf Antrag zah­len Schü­ler nach Voll­endung des 18. Lebens­jah­res einen ermä­ßig­ten Bei­trag. Dies gilt für die Dau­er des Schul­be­suchs, maxi­mal jedoch bis zur Voll­endung des 27. Lebensjahres.
  • Stu­den­ten und Auszubildende:
    Auf Antrag zah­len Stu­den­ten und Aus­zu­bil­den­de nach Voll­endung des 18. Lebens­jah­res einen ermä­ßig­ten Bei­trag. Dies gilt für die Dau­er des Stu­di­ums oder der Aus­bil­dung, maxi­mal jedoch bis zur Voll­endung des 27. Lebensjahres.
  • BFD‘ler und FSJ‘ler:
    Auf Antrag zah­len BFD‘ler und FSJ‘ler einen ermä­ßig­ten Bei­trag. Dies gilt für die Dau­er des jewei­li­gen Dienstes.
  • Über 65-Jäh­ri­ge:
    Auf Antrag zah­len Mit­glie­der, die das 65. Lebens­jahr voll­endet haben, Früh­rent­ner und Schwer­be­hin­der­te (ab GdB 50) einen ermä­ßig­ten Beitrag.
  • Erwerbs­lo­se, ALG II-Emp­fän­ger, Umschüler:
    Auf Antrag zah­len erwerbs­lo­se Mit­glie­der, Emp­fän­ger von ALG II oder Umschü­ler einen ermä­ßig­ten Bei­trag. Dies gilt für die Dau­er der Erwerbs­lo­sig­keit, des Emp­fangs von Sozi­al­hil­fe oder der Umschulungsmaßnahme.

Für alle Ermä­ßi­gun­gen gilt eine (schrift­li­che) Antrags- und Nach­weis­pflicht. Dem Antrag sind ent­spre­chen­de ein­deu­ti­ge Nach­wei­se bei­zu­fü­gen. Nach Ablauf der Gül­tig­keit des Nach­wei­ses für den Ermä­ßi­gungs­grund obliegt dem Mit­glied die Pflicht, das Fort­be­stehen der Vor­aus­set­zung für die Ermä­ßi­gung unauf­ge­for­dert beim Ver­ein nach­zu­wei­sen. Andern­falls wer­den die nicht ermä­ßig­ten Bei­trä­ge fällig.

Ermä­ßi­gun­gen gel­ten nicht rück­wir­kend, son­dern ab dem 1. des Quar­tals, das auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt und die Vor­aus­set­zun­gen für die Ermä­ßi­gung gegen­über dem Ver­ein in schrift­li­cher Form nach­ge­wie­sen sind.


Ermä­ßig­ter Bei­trag II: 5,50 EUR/Monat

Den ermä­ßig­ten Bei­trag II zah­len alle Mit­glie­der, die wei­ter weg woh­nen als 100 Kilo­me­ter. Wenn wir dich aber regel­mä­ßig im Trai­ning sehen, obwohl du einen weit ent­fern­ten Wohn­sitz ange­ge­ben hast, wer­den wir stutzig.


Bei­trags­frei­heit

Bei­trags­frei sind bei uns Mit­glie­der, die

  • in der gewähl­ten Abtei­lungs­lei­tung (1. Abtei­lungs­lei­ter, 2. Abtei­lungs­lei­ter, Kas­sen­wart) ehren­amt­lich tätig sind.
  • von der Abtei­lungs­lei­tung mit einem Ehren­amt betraut wur­den, das einen regel­mä­ßi­gen und nicht gerin­gen Auf­wand bedeu­tet (z.B. Zeugwarte).

Refu­gees

Die Abtei­lungs­lei­tung kann nach ein­stim­mi­gen Beschluss der Mit­glie­der­ver­samm­lung Geflüch­te­te, die regel­mä­ßig zum Trai­ning kom­men, bei­trags­frei stel­len, sofern sie

  1. Leis­tun­gen nach Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz bezie­hen oder
  2. noch in einer Sam­mel­un­ter­kunft wohnen
  3. und regel­mä­ßig am Trai­ning teilnehmen.

Mehr Infor­ma­tio­nen zu unse­rem Refu­gees-Pro­jekt unter (Link öff­net sich in einem neu­en Browserfenster):
https://​www​.st​-pau​li​-boxen​.de/​f​c​-​s​t​-​p​a​u​l​i​-​b​o​x​e​n​-​r​e​f​u​g​e​e​s​-​w​e​l​c​o​m​e​-​g​e​f​l​u​e​c​h​t​ete


Der Ein­zug von Beiträgen

Der Ver­ein zieht die Mit­glieds­bei­trä­ge immer am Beginn des Quar­tals ein. Es wer­den dann die drei Monats­bei­trä­ge des gera­de begon­ne­nen Quar­tals eingezogen:

  • Anfang Janu­ar die Bei­trä­ge für Janu­ar, Febru­ar und März
  • Anfang April die Bei­trä­ge für April, Mai und Juni
  • Anfang Juli die Bei­trä­ge für Juli, August und September
  • Anfang Okto­ber die Bei­trä­ge für Okto­ber, Novem­ber und Dezember

Wenn du ein­trittst, wird der Bei­trags­ein­zug für das aktu­el­le Quar­tal i.d.R. schon abge­schlos­sen sein. Die Mona­te, die du schon Mit­glied warst, die aber noch nicht berech­net wer­den konn­ten, wer­den dann zusam­men mit dem nächs­ten regu­lä­ren Bei­trags­ein­zug ein­ge­zo­gen. Hier­durch kann es beim ers­ten Zah­lungs­ein­zug ein­ma­lig zu einem höhe­ren Ein­zug kom­men, als du viel­leicht zunächst erwar­tet hast. Ein Beispiel:

A tritt am 10. Janu­ar dem Ver­ein bei. Die Bei­trä­ge für das ers­te Quar­tal (Janu­ar, Febru­ar und März) wur­den aber ver­eins­weit bereits am 2. Janu­ar ein­ge­zo­gen. Hier­an hat A also nicht mehr teil­neh­men kön­nen. Die Mona­te Janu­ar, Febru­ar und März wer­den bei A also beim nächst­fol­gen­den Bei­trags­ein­zug Anfang April ein­ge­zo­gen – zusam­men mit den Bei­trä­gen für April, Mai und Juni und der ein­ma­li­gen Auf­nah­me­ge­bühr. In die­sem extre­men Fall wer­den also ein­ma­lig sechs Bei­trä­ge und die Auf­nah­me­ge­bühr ein­ge­zo­gen. Danach ist A aber im nor­ma­len Ein­zugs­rhyth­mus wie alle ande­ren Mit­glie­der auch.

Wenn ein Bei­trags­ein­zug mal nicht mög­lich war

Wenn du auf dei­nem Kon­to­aus­zug sehen soll­test, dass ein Zah­lungs­ein­zug mal nicht geklappt hat, musst du aktiv wer­den. Denn der Ver­ein wird kei­nen zwei­ten Ver­such mehr unter­neh­men, den Bei­trag ein­zu­zie­hen. Weder weni­ge Tage spä­ter noch im nächs­ten Quar­tal. Er weiß schließ­lich nicht, was die Ursa­che des Fehl­ver­su­ches war – und wei­te­re Ver­su­che sind mit wei­te­ren Kos­ten ver­bun­den. Damit sich kei­ne Bei­trags­schul­den häu­fen, ist eine schnel­le Rege­lung rat­sam. Nimm also in einem sol­chen Fall Kon­takt mit der Mit­glie­der­ver­wal­tung auf und erneu­re die Ein­zugs­er­mäch­ti­gung (ggf. mit kor­ri­gier­ten Bankdaten).