Inte­rims­prä­si­dent Moha­med Moustah­sa­ne stellt sich eben­falls zur Wahl

Überraschende Entscheidung zur Kandidatur

Die Zahl der Kan­di­da­ten für das Prä­si­den­ten­amt der AIBA hat sich auf sie­ben erhöht. Für alle über­ra­schend hat sich der Inte­rims­prä­si­dent des Ver­ban­des Moha­med Moustah­sa­ne in letz­ter Minu­te zur Kan­di­da­tur entschlossen.

Amts­zeit als Inte­rims­prä­si­dent überzogen

Moustah­sa­ne war im März 2019 nach dem Rück­tritt des umstrit­te­nen Usbe­ken Gaf­ur Rak­hi­mov als Inte­rims­prä­si­dent an die Spit­ze des Ver­ban­des gerückt. Als Inte­rims­prä­si­dent wäre sei­ne Amts­zeit eigent­lich auf maxi­mal ein Jahr begrenzt gewe­sen. Danach hät­te das Amt wie­der regu­lär durch Wahl besetzt wer­den müs­sen. Ein Wahl­kon­gress wur­de jedoch meh­re­re Male ver­scho­ben, zuletzt wegen Coro­na. Die lan­ge Amts­zeit Moustah­sa­nes als Inte­rims­prä­si­dent ist also nicht satzungskonform.

Gefäl­lig­kei­ten für Kolum­bi­en und Venezuela?

Nun wird der Kon­gress mit den Wah­len end­lich am 12. und 13. Dezem­ber online durch­ge­führt wer­den. Im Vor­feld des Kon­gres­ses hat­te jedoch für Irria­tio­nen gesorgt, dass Moha­med Moustah­sa­ne offen­bar zwei Natio­nal­ver­bän­den (Kolum­bi­en und Vene­zue­la) erlaubt hat­te, die fäl­li­gen Mit­glieds­bei­trä­ge ver­spä­tet zu zah­len. Nicht frist­ge­rech­te Zah­lun­gen von Bei­trä­gen füh­ren nach der Sat­zung des Ver­ban­des eigent­lich zum Ver­lust des Stimm­rechts. Durch die Inter­ven­ti­on des Inte­rims­prä­si­den­ten schei­nen sie ihr Stimm­recht jedoch behal­ten zu sollen.

Der Vor­gang stieß auf Kri­tik: Er erwe­cke damit den Anschein, als ob er sich damit womög­lich die Stim­men der bei­den Mit­glieds­ver­bän­de habe sichern wollen.

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