Man wünscht sich keinen Infektionsfall im Training, aber man hat es nur zum Teil in der eigenen Hand. Erst recht nicht bei der Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus, die aktuell das Infektionsgeschehen dominiert. Diese Variante hat an Übertragbarkeit noch einmal deutlich zugelegt, so dass Infektionen wahrscheinlich schwieriger zu verhindern sind als bei den zuvor zirkulierenden Virusvarianten.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ist es nun also auch in der Boxabteilung des FC St. Pauli nach anderthalb Jahren der Pandemie zu einem ersten Corona-Fall im Training gekommen. Wir wollen die Ereignisse und Abläufe schildern, weil es vielleicht auch für andere Sportvereine und Trainingsgruppen interessant ist – und vielleicht helfen kann, eigene Vorkehrungen zu prüfen, ggf. zu optimieren und sich auf einen eventuellen »Ernstfall« vorzubereiten.
Infektion trotz faktischem 2G-Modell
Im voranstehenden Absatz hieß es, dass es »trotz aller Vorsichtsmaßnahmen« zu einem Infektionseintrag gekommen sei. Worin haben die Vorsichtsmaßnahmen nun konkret bestanden? Seit unserer Wiederaufnahme des Trainings in der Sporthalle am 16. August 2021 dürfen folgende Maßnahmen wohl als die Kernpunkte des angewendeten Corona-Schutz-Konzeptes (Link öffnet neues Fenster) gelten:
- Nur vollständig Geimpfte oder nachweislich Genesene dürfen am Training teilnehmen. Das gilt auch für jene Teilnehmer*innen, die noch gar nicht Mitglied sind, sondern nur am Probetraining teilnehmen.
- Die Impf- bzw. Genesenennachweise werden immer von allen am Eingang zur Halle geprüft. Zusätzlich wird am Eingang kontaktlos auf Fieber kontrolliert.
- Die Gruppengrößen wurden reduziert. Statt der in unserer Trainingshalle eigentlich erlaubten 27 Teilnehmer*innen dürfen nur 18 Personen am Training teilnehmen. Steigt die 7‑Tage-Inzidenz der Infektionen, wird die Gruppengröße stufenweise weiter reduziert.
- Umkleidekabinen und Duschen sind gesperrt bzw. dürfen nur im Ausnahmefall von einer einzigen Person genutzt werden.
- Trainingzeiten wurden so weit verkürzt, dass zwischen zwei aufeinander folgenden Trainingseinheiten eine Pause von 30 Minuten entsteht. Damit wird verhindert, dass sich Teilnehmer*innen der unterschiedlichen Trainingsgruppen vor Ort begegnen.
Zu diesen freiwilligen Maßnahmen kommen natürlich die verpflichtenden Maßnahmen hinzu: Abstand und Maskenpflicht in der Warteschlange, Handdesinfektion und die Erfassung der Kontaktdaten aller Teilnehmer*innen über die Corona-Warn-App bzw. eine ausgelegte Liste. Während des Trainings bleiben die Fenster der Sporthalle und die Eingangstür natürlich stets geöffnet.
Klassischer Fall eines Impfdurchbruchs
All diese Maßnahmen konnten jedoch nicht verhindern, dass eine infizierte Person (nennen wir sie hier »Person B«) am Training teilgenommen hatte. Natürlich war B vollständig geimpft, denn nach unserem Corona-Schutz-Konzept ist nur vollständig Geimpften oder nachweislich Genesenen die Teilnahme erlaubt (s.o.). Auch war Person B symptomfrei, als sie am Training teilgenommen hatte. Person B war also das, was man ganz klassisch einen »Impfdurchbruch« nennt.
Person B zeigte erst am Morgen des 20. September Symptome eines starken Schnupfens. Ein deswegen zu Hause vorgenommener Eigentest lieferte ein positives Ergebnis, woraufhin sie sich in Selbstisolierung begab und mit Verweis auf die Symptome und den positiven Eigentest über die Rufnummer 116117 den hausärztlichen Dienst anrief. Der Arzt nahm noch am selben Vormittag eine Probe für einen aussagekräftigen PCR-Test ab. Die Leitung der Boxabteilung war aber zu diesem Zeitpunkt – also noch vor der offiziellen Diagnose – bereits über den wahrscheinlichen Infektionsfall informiert.
Schnelle Reaktion
Die frühe Information der Abteilungsleitung bot Gelegenheit, die Zeit bis zum Eintreffen des Ergebnisses des PCR-Tests sinnvoll zu nutzen:
- Als erstes wurden direkt am Montagmittag die Trainingseinheiten des Montagabends abgesagt, um in dieser noch unklaren Situation keine weiteren Kontakte zuzulassen. Als hilfreich erwies sich dabei die vereinseigene App, mit der das Training in der Corona-Zeit organisiert wird. Sie hat sich als ein wichtiger Kommunikationskanal etabliert, so dass sie auch zur schnellen Absage der Traningseinheiten genutzt werden konnte.
- Weil angesichts der Symptome und des positiven Eigentests ein Infektionsfall doch ziemlich wahrscheinlich schien, wurden anschließend und noch vor dem Ergebnis des PCR-Tests die Kontaktdaten der Trainingseinheiten von Sonntag, Freitag und Donnerstag so aufbereitet, dass sie dem Gesundheitsamt in übersichtlicher Form auf Anfrage schnell zur Verfügung gestellt werden konnten – zusammen mit einer kurzen Beschreibung unserer Hygienemaßnahmen (2G-Modell, reduzierte Gruppengrößen) sowie die Art des Trainings (Kontakttraining mit Partnerwechsel im geschlossenen Raum). Das Gesundheitsamt würde das Risikopotenzial so schnell bewerten und ggf. betroffene Personen schnell kontaktieren können.
Spätes Testergebnis
Das Ergebnis des PCR-Tests ließ dann leider länger auf sich warten, als man hoffen durfte: Erst am Morgen des 22. September konnte Person B das Resultat abrufen und fand den Verdacht einer COVID-19-Infektion bestätigt. Zwischen dem Auftreten der Symptome am Montagmorgen und dem abrufbaren Ergebnis des PCR-Tests lagen also immerhin fast 48 Stunden.
Ein doch recht langer Zeitraum: Wären durch die Abteilungsleitung erst dann Maßnahmen eingeleitet worden, wäre wichtige Zeit ungenutzt verstrichen. Unter anderem hätten dann auch noch in dieser unklaren Infektionslage die beiden Trainingseinheiten des Montagabends stattgefunden – mit der ggf. bestehenden Gefahr weiterer möglicher Übertragungen.
Zwei Schienen der Fallbearbeitung
Mit der Bestätigung der Corona-infektion durch den positiven PCR-Test meldete sich dann auch bald das Gesundheitsamt zum ersten Mal. Es entschied, den Infektionsfall von zwei unterschiedlichen Fachstellen des Amtes bearbeiten zu lassen: Die privaten Kontakte wurden von einer anderen Stelle untersucht als die Kontakte im Zusammenhang mit dem Vereinssport. Letztere sollten von einer Abteilung betrachtet werden, die auf die oft komplexeren Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen spezialisiert ist.
Da nicht klar war, wann sich das Gesundheitsamt wegen der Kontakte im Vereinssport melden würde, aber nun schon ein Infektionsfall bestätigt war, startete auf der Grundlage der zuvor aufbereiteten Kontakte die Information der potenziell betroffenen Personen. Doch wer fällt eigentlich in den Kreis der potenziell Betroffenen, die es zu informieren und zu warnen galt? – Das verdient etwas mehr Nachdenken, als man zunächst glaubt.
Die erste und einzige Infektion?
Person B gab glaubhaft an, die meisten und (wenn man so will) »riskantesten« Sozialkontakte im Rahmen des Trainings einzugehen. Dort treffe sie mehrfach in der Woche auf Gruppen wechselnder Menschen, die zusammen in einem geschlossenen Raum einen anstrengenden Kontaktsport miteinander ausübten. Im Vergleich damit pflege sie außerhalb dieser sportlichen Tätigkeit immer noch nur wenige und wenig »riskante« Kontakte.
Damit war nicht auszuschließen (wenn nicht sogar naheliegend), dass Person B sich selbst im Training bei einer hypothetischen Person A infiziert haben könnte. Dass dies trotz des Umstandes, dass nur vollständig Geimpfte oder nachweislich Genesene am Training teilnehmen dürfen, möglich ist, dafür lieferte Person B selbst den Beweis: Schließlich hatte auch sie als geimpfte, aber dennoch zu diesem Zeitpunkt noch symptomlos infizierte Person am Training teilgenommen.
Mit der Möglichkeit, dass Person B sich im Training infiziert haben könnte, musste der Blick also in die Vergangenheit gehen. Aber wie weit zurück in die Vergangenheit?
Von durchschnittlichen und maximalen Inkubationszeiten
Die durchschnittliche Inkubationszeit (d.i. der Zeitraum von der Infektion bis zum Auftreten von Symptomen) bei einer COVID-19-Infektion beträgt etwa 5 Tage. Wir erinnern uns: Person B wurde am 20. September symptomatisch. Demnach wären die Tage rund um den 15. September der wahrscheinlichste Zeitraum für die Infektion. Aber es geht hier nur um Wahrscheinlichkeiten. Die Inkubationszeit kann vom Mittelwert durchaus abweichen. In seltenen Fällen kann sie sogar 14 Tage betragen. Eine Infektion von Person B könnte also schon irgendwann ab dem 6. September erfolgt sein.
Wenn man nun als eine (gar nicht so unwahrscheinliche) Möglichkeit in Betracht zieht, dass Person B sich im Training bei einer hypothetischen Person A infiziert haben könnte, dann ist es natürlich denkbar, dass diese Person A innerhalb der Trainingsgruppe nicht nur Person B, sondern ebenso noch weitere Teilnehmer*innen infiziert haben könnte.
Köchelt da schon ein unbemerktes Cluster?
Es galt also herauszufinden, ob sich innerhalb der Trainingsgruppe womöglich schon ein Infektionscluster entwickelt haben könnte, von dem Person B mit ihrer auffälligen Symptomatik vielleicht nur die erste sichtbar gewordene Spitze des Eisbergs gewesen ist. Gerade weil alle Trainingsteilnehmer*innen vollständig geimpft oder nachweislich genesen und viele zudem eher jüngeren Alters sind, könnten unter ihnen mit größerer Wahrscheinlichkeit Infektionen asymptomatisch oder wenig symptomatisch verlaufen und deshalb unbemerkt bleiben.
Doch der Blick musste nicht nur in die Vergangenheit gehen, sondern auch zur Seite und in die Zukunft. Egal, ob Person B sich nun irgendwann in den 14 Tagen vor dem Symptombeginn im Training durch eine Person A infiziert haben könnte oder nicht: Fest stand, dass Person B als vermutlich bereits infektiöse Person am Training teilgenommen hatte. Insofern ergab sich allein daraus die Möglichkeit, dass Person B der Ausgang weiterer Ansteckungen sein könnte.
Das Zentrum der Gefahr
Aus dieser Sicht rücken vor allem die 2 oder 3 Tage vor dem Symptombeginn in den Fokus. An diesen Tagen ist die Viruslast trotz Symptomfreiheit in der Regel schon so hoch, dass eine infizierte Person bereits hoch infektiös sein kann. Sollte es Übertragungen von Person B auf andere gegeben haben, dürften diese also mit hoher Wahrscheinlichkeiten innerhalb der Trainingseinheiten vom Sonntag (19.09.) oder Freitag (17.09.) zu vermuten sein. Mit schon deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit käme noch das Training am Donnerstag (16.09.) in Frage.
Sollte Person B an diesen genannten Tagen andere infiziert haben, könnten – mit Blick auf die längste denkbare Inkubationszeit von 14 Tagen – angesteckte Personen noch bis zum 3. Oktober (= letztes Training am 19. September + 14 Tage) Symptome entwickeln. Allerdings beträgt die durchschnittliche Inkubationszeit nur etwa 5 Tage, so dass die Tage vom 21. bis zum 24. September mit besonderer Spannung beobachtet werden mussten: In diesem Zeitraum wären Neuinfektionen mit der größten Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen. Danach würde die Wahrscheinlichkeit mit wachsendem zeitlichen Abstand jeden Tag geringer.
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Aus all diesen Überlegungen heraus wurde das Training für zwei Wochen ausgesetzt. Noch bevor das Gesundheitsamt das mögliche Infektionsrisiko im Verein untersuchen konnte, informierte die Abteilungsleitung die potenziell betroffenen Sportler*innen (also alle, die nach dem 6. September im Training waren) über den Infektionsfall und gab (vorbehaltlich ggf. abweichender oder weitergehender Entscheidungen der Behörde) vier dringliche Empfehlungen:
- In den nächsten 2 Wochen sehr genau auf Erkältungssymptome achten (z.B. Schnupfen, Husten, Halsschmerzen).
- Bei Symptomen besser einen Arzt konsultieren und auf den Risikokontakt im Verein hinweisen.
- In den nächsten 2 Wochen auch bei Symptomfreiheit am besten freiwillig täglich Schnell- oder Selbsttestung.
- Vermeidbare Kontakte reduzieren, insbesondere zu gefährdeten Personen (z.B. kranke oder alte Personen).
Entwarnung: Offenbar kein Cluster
Viele Sportler*innen hielten in den folgenden Tagen über die Vereinsapp engen Kontakt mit der Abteilungsleitung. Von Symptomen berichtete niemand, weder in den Tagen seit dem 6. September (der Blick zurück), aber auch nicht in den kritischen Tagen zwischen dem 21. und 24. September, in denen mit großer Wahrscheinlichkeit dann Symptome aufgetreten wären, wenn sich jemand am 17. oder 19. September durch Person B infiziert hätte. Auch die vielen engmaschig durchgeführten Eigentestungen der Mitglieder ließen keinen weiteren Infektionsfall erkennen.
Das frühe und eigenständige Handeln der Abteilungsleitung in Fragen der Kontaktverfolgung und Information war auch deswegen gut, weil das Gesundheitsamt sich erst am 24. September (nach einer Nachfrage am 23. September) wegen möglicher Maßnahmen im Zusammenhang mit einem denkbaren Infektionsgeschehen im Vereinstraining meldete – also erst 7 bzw. 5 Tage nach jenen Tagen, an denen eine Übertragung mit der größten Wahrscheinlichkeit stattgefunden haben könnte (17. bzw. 19. September). Die privaten Kontakte der Person B wurden von der Behörde hingegen viel früher bearbeitet, waren aber natürlich auch der überschaubarere Teil.
Das Gesundheitsamt nahm lediglich den 19. September genauer unter die Lupe, also den Tag unmittelbar vor dem Symptombeginn. Da alle Teilnehmer aber vollständig geimpft oder nachweislich genesen waren und niemand bis dahin Symptome zeigte, wurde keine Quarantäne verhängt. Mit den bislang durch die Boxabteilung selbst getroffenen Maßnahmen zeigte sich die Behörde darüber hinaus mehr als zufrieden.
Auch in den Tagen nach dem 24. September, als zwar die Gefahr eines möglicherweise noch auftretenden Infektionsfalls schon wieder sank, aber eben noch nicht ausgeschlossen war, blieben Symptome unter den Mitgliedern aus. Inzwischen sind mehr als zwei Wochen seit der letzten Traningsmaßnahme verstrichen, ohne dass weitere Infektionen bekannt wurden. Damit hat sich die Hoffnung bestätigt, dass kein größerer Ausbruch entstanden ist.
Corona-Warn-App kein Mittel zur Kontaktdatenerfassung
Die vorgeschriebene Kontaktdatenerfassung aller Teilnehmer*innen hatten wir bislang zweigleisig organisiert: Teilnehmer*innen konnten sich entweder über einen aus der Corona-Warn-App generierten QR-Code einloggen oder sich auf einer Liste eintragen. Wir waren stets davon ausgegangen, dass zwar nicht wir, aber doch das Gesundheitsamt im Ernstfall an jene Personen würde herantreten können, die sich über die Corona-Warn-App eingeloggt haben.
Das Gesundheitsamt klärte uns aber auf, dass auch sie keinen Zugriff auf diese Kontaktdaten haben. Eine Warnung sei nur »Peer-to-Peer« möglich: Wenn eine Person, die sich mit der Corona-Warn-App eingeloggt habe, später ein positives Testergebnis über die App hochlade und teile, so würde die App dann die anderen, die sich auch mit der App eingeloggt hätten, warnen. Das ist zwar auch nicht komplett sinnlos, aber eben doch etwas ganz anderes als eine Kontaktdatenerfassung, die eine sofortige, direkte persönliche Ansprache potenziell betroffener Teilnehmer*innen ermöglicht.
Uns war ein vollständiger Überblick über alle Teilnehmer*innen nur deswegen möglich, weil sich wegen der begrenzten Gruppengrößen alle Trainingsteilnehmer*innen vorher über die vereinseigene App anmelden müssen. Dieser Vorgang hat mit der Kontaktdatenerfassung erst einmal gar nichts zu tun, sondern soll nur vermeiden, dass man an der Tür zur Trainingshalle Leute abweisen muss, weil die Gruppe schon voll ist. Diese Anmeldedaten erlaubten uns aber, auch jene die Teilnehmer*innen rückwirkend zu identifizieren, sie sich über die Corona-Warn-App eingeloggt hatten und deswegen nicht auf den Listen standen.
Als Folge dieser für uns neuen Informationen zur Corona-Warn-App werden wir die Kontaktdatenerfassung wieder komplett auf Listen umstellen. Für die unverzügliche Information der Teilnehmer*innen war das unter dem Strich das, was sofort zur Verfügung stand und genutzt werden konnte. Die Corona-Warn-App dient jetzt nur noch zum digitalen Nachweis des Impfstatus.
Fazit aus dem Vorfall
Offenbar war Person B wohl schon das Ende des Infektionsgeschehens in der Boxabteilung. Ein Infektionscluster ist im Trainingsbetrieb also nicht entstanden. Sollte Person B im Training von einer Person A angesteckt worden sein, so hätte es lediglich eine einzige Übertragung gegeben (eben von A auf B). Sollte sie es von Außen eingetragen haben, hätte es im Training gar keine Übertragung auf andere gegeben.
Ein einzelner Fall ist natürlich keine wirklich belastbare Grundlage, um Aussagen zu treffen. Aber es stellt sich schon die Frage, ob es bei diesem glimpflichen Verlauf geblieben wäre, wenn der Trainingsbetrieb das umgesetzt hätte, was nach der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung maximal erlaubt ist: Es hätten bis zu 27 lediglich schnellgetestete Personen zeitgleich ohne wesentliche Einschränkungen miteinander Kontakttraining in der Halle betreiben können.
Lediglich schnellgetestete Trainingsteilnehmer*innen dürften (wegen der Fehlerquote der Schnelltests) das Risiko eines Infektionseintrages jedoch relevant erhöhen – und zwar umso mehr, je mehr von ihnen am Training teilnehmen und je stärker das allgemeine Infektionsgeschehen ist. Darüber hinaus wären sie, da ohne jeden Immunschutz gegen COVID-19, zugleich auch am stärksten gefährdet.
Wären also die 27 erlaubten Personen in der Halle gewesen und viele von ihnen nur getestet (aber nicht geimpft oder genesen), so hätte eine ungleich größere Gefahr bestanden, dass wegen der räumlichen Enge und der Anzahl der komplett Ungeschützten ein Infektionscluster entsteht – insbesondere unter den nur Getesteten. Aber nicht nur unter ihnen, denn auch Geimpfte können sich ja infizieren.
Man muss zwar feststellen, dass unsere 2G-Regel einen Infektionseintrag leider nicht verhindern konnte, aber sie könnte in Verbindung mit der reduzierten Gruppengröße (maximal 18 Personen statt der erlaubten 27) dazu beigetragen haben, dass kein größerer Ausbruch entstand. Es trafen eben nur Leute aufeinander, die zwar keinen absoluten, aber doch einen gewissen Schutz vor Ansteckung haben – und von denen trafen eben auch nicht allzu viele aufeinander. In Summe und Kombination mag dies vielleicht einen größeren Ausbruch verhindert haben.
Es bleibt zu abzuwarten, ob die aktuell dominierende Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus die Karten neu gemischt hat – und womöglich wegen der deutlich höheren Übertragbarkeit zu mehr Impfdurchbrüchen führt, als man anfangs dachte. Erste Hinweise darauf scheint es zu geben. So wurde im nordrhein-westfälischen Münster ein Partyabend (Link öffnet neues Fenster) trotz (nachweislich eingehaltener) 2G-Bedingungen mit mindestens 85 Infizierten zu einem Superspreader-Event. Jeder Impfdurchbruch kann natürlich den Sportbetrieb (ebenso wie andere Zusammenkünfte in Clubs, Restaurants, Bars etc.) trotz größtmöglicher Vorsicht (z.B. 2G) wieder stören, einschränken oder unterbrechen.
Klar ist: Einen vollständigen Schutz vor Ansteckung wurde mit der Impfung nie versprochen. Und immer noch sorgt sie mit hoher Zuverlässigkeit für einen milden Verlauf, den betroffene Personen nicht mehr so sehr fürchten müssen. Man kann mit Impfschutz also durchaus mehr wagen, aber von einer Normalität sind wir wohl noch ein Stück entfernt, solange ein relevanter Teil der Bevölkerung hierzulande und in der ganzen Welt noch nicht geimpft ist – sei es, weil sie sich zwar impfen lassen könnten, aber nicht wollen, oder aber weil sie sich zwar impfen lassen wollen, aber in Ermangelung des Impfstoffes nicht impfen lassen können.