Coro­na im Box­trai­ning: Pro­to­koll eines Infektionsfalls

Auch das 2G-Modell konnte einen Infektionsfall im Training nicht verhindern

Man wünscht sich kei­nen Infek­ti­ons­fall im Trai­ning, aber man hat es nur zum Teil in der eige­nen Hand. Erst recht nicht bei der Del­ta-Vari­an­te des SARS-CoV-2-Virus, die aktu­ell das Infek­ti­ons­ge­sche­hen domi­niert. Die­se Vari­an­te hat an Über­trag­bar­keit noch ein­mal deut­lich zuge­legt, so dass Infek­tio­nen wahr­schein­lich schwie­ri­ger zu ver­hin­dern sind als bei den zuvor zir­ku­lie­ren­den Virusvarianten.

Trotz aller Vor­sichts­maß­nah­men ist es nun also auch in der Box­ab­tei­lung des FC St. Pau­li nach andert­halb Jah­ren der Pan­de­mie zu einem ers­ten Coro­na-Fall im Trai­ning gekom­men. Wir wol­len die Ereig­nis­se und Abläu­fe schil­dern, weil es viel­leicht auch für ande­re Sport­ver­ei­ne und Trai­nings­grup­pen inter­es­sant ist – und viel­leicht hel­fen kann, eige­ne Vor­keh­run­gen zu prü­fen, ggf. zu opti­mie­ren und sich auf einen even­tu­el­len »Ernst­fall« vorzubereiten.

Infek­ti­on trotz fak­ti­schem 2G-Modell

Im vor­an­ste­hen­den Absatz hieß es, dass es »trotz aller Vor­sichts­maß­nah­men« zu einem Infek­ti­ons­ein­trag gekom­men sei. Wor­in haben die Vor­sichts­maß­nah­men nun kon­kret bestan­den? Seit unse­rer Wie­der­auf­nah­me des Trai­nings in der Sport­hal­le am 16. August 2021 dür­fen fol­gen­de Maß­nah­men wohl als die Kern­punk­te des ange­wen­de­ten Coro­na-Schutz-Kon­zep­tes (Link öff­net neu­es Fens­ter) gelten:

  1. Nur voll­stän­dig Geimpf­te oder nach­weis­lich Gene­se­ne dür­fen am Trai­ning teil­neh­men. Das gilt auch für jene Teilnehmer*innen, die noch gar nicht Mit­glied sind, son­dern nur am Pro­be­trai­ning teilnehmen. 
  2. Die Impf- bzw. Gene­se­nen­nach­wei­se wer­den immer von allen am Ein­gang zur Hal­le geprüft. Zusätz­lich wird am Ein­gang kon­takt­los auf Fie­ber kontrolliert.
  3. Die Grup­pen­grö­ßen wur­den redu­ziert. Statt der in unse­rer Trai­nings­hal­le eigent­lich erlaub­ten 27 Teilnehmer*innen dür­fen nur 18 Per­so­nen am Trai­ning teil­neh­men. Steigt die 7‑Ta­ge-Inzi­denz der Infek­tio­nen, wird die Grup­pen­grö­ße stu­fen­wei­se wei­ter reduziert.
  4. Umklei­de­ka­bi­nen und Duschen sind gesperrt bzw. dür­fen nur im Aus­nah­me­fall von einer ein­zi­gen Per­son genutzt werden.
  5. Trai­ning­zei­ten wur­den so weit ver­kürzt, dass zwi­schen zwei auf­ein­an­der fol­gen­den Trai­nings­ein­hei­ten eine Pau­se von 30 Minu­ten ent­steht. Damit wird ver­hin­dert, dass sich Teilnehmer*innen der unter­schied­li­chen Trai­nings­grup­pen vor Ort begegnen.

Zu die­sen frei­wil­li­gen Maß­nah­men kom­men natür­lich die ver­pflich­ten­den Maß­nah­men hin­zu: Abstand und Mas­ken­pflicht in der War­te­schlan­ge, Hand­des­in­fek­ti­on und die Erfas­sung der Kon­takt­da­ten aller Teilnehmer*innen über die Coro­na-Warn-App bzw. eine aus­ge­leg­te Lis­te. Wäh­rend des Trai­nings blei­ben die Fens­ter der Sport­hal­le und die Ein­gangs­tür natür­lich stets geöffnet.

Abb. oben: Schon drau­ßen vor der Tür ist klar­ge­stellt, dass am Trai­ning nur teil­neh­men darf, wer voll­stän­dig geimpft oder nach­weis­lich gene­sen ist. Seit Wie­der­auf­nah­me des Trai­nings Mit­te August wen­det die Box­ab­tei­lung fak­tisch die 2G-Rege­lung an, die damals noch gar kein Begriff war.
Abb. oben: In der Hal­le nächs­te Hin­wei­se und die Handdesinfektion.
Abb. oben: Nach der Hand­des­in­fek­ti­on der letz­te Punkt des Check-In mit kon­takt­lo­ser Fie­ber­mes­sung und der Kon­takt­da­ten­er­fas­sung über die Coro­na-Warn-App oder aus­ge­leg­ter Lis­te. Dass die Coro­na-Warn-App zur Kon­takt­da­ten­er­fas­sung nicht reicht, haben wir ler­nen müssen.

Klas­si­scher Fall eines Impfdurchbruchs

All die­se Maß­nah­men konn­ten jedoch nicht ver­hin­dern, dass eine infi­zier­te Per­son (nen­nen wir sie hier »Per­son B«) am Trai­ning teil­ge­nom­men hat­te. Natür­lich war B voll­stän­dig geimpft, denn nach unse­rem Coro­na-Schutz-Kon­zept ist nur voll­stän­dig Geimpf­ten oder nach­weis­lich Gene­se­nen die Teil­nah­me erlaubt (s.o.). Auch war Per­son B sym­ptom­frei, als sie am Trai­ning teil­ge­nom­men hat­te. Per­son B war also das, was man ganz klas­sisch einen »Impf­durch­bruch« nennt.

Per­son B zeig­te erst am Mor­gen des 20. Sep­tem­ber Sym­pto­me eines star­ken Schnup­fens. Ein des­we­gen zu Hau­se vor­ge­nom­me­ner Eigen­test lie­fer­te ein posi­ti­ves Ergeb­nis, wor­auf­hin sie sich in Selbst­iso­lie­rung begab und mit Ver­weis auf die Sym­pto­me und den posi­ti­ven Eigen­test über die Ruf­num­mer 116117 den haus­ärzt­li­chen Dienst anrief. Der Arzt nahm noch am sel­ben Vor­mit­tag eine Pro­be für einen aus­sa­ge­kräf­ti­gen PCR-Test ab. Die Lei­tung der Box­ab­tei­lung war aber zu die­sem Zeit­punkt – also noch vor der offi­zi­el­len Dia­gno­se – bereits über den wahr­schein­li­chen Infek­ti­ons­fall informiert.

Schnel­le Reaktion

Die frü­he Infor­ma­ti­on der Abtei­lungs­lei­tung bot Gele­gen­heit, die Zeit bis zum Ein­tref­fen des Ergeb­nis­ses des PCR-Tests sinn­voll zu nutzen:

  1. Als ers­tes wur­den direkt am Mon­tag­mit­tag die Trai­nings­ein­hei­ten des Mon­tag­abends abge­sagt, um in die­ser noch unkla­ren Situa­ti­on kei­ne wei­te­ren Kon­tak­te zuzu­las­sen. Als hilf­reich erwies sich dabei die ver­eins­ei­ge­ne App, mit der das Trai­ning in der Coro­na-Zeit orga­ni­siert wird. Sie hat sich als ein wich­ti­ger Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nal eta­bliert, so dass sie auch zur schnel­len Absa­ge der Tra­nings­ein­hei­ten genutzt wer­den konnte.
  2. Weil ange­sichts der Sym­pto­me und des posi­ti­ven Eigen­tests ein Infek­ti­ons­fall doch ziem­lich wahr­schein­lich schien, wur­den anschlie­ßend und noch vor dem Ergeb­nis des PCR-Tests die Kon­takt­da­ten der Trai­nings­ein­hei­ten von Sonn­tag, Frei­tag und Don­ners­tag so auf­be­rei­tet, dass sie dem Gesund­heits­amt in über­sicht­li­cher Form auf Anfra­ge schnell zur Ver­fü­gung gestellt wer­den konn­ten – zusam­men mit einer kur­zen Beschrei­bung unse­rer Hygie­ne­maß­nah­men (2G-Modell, redu­zier­te Grup­pen­grö­ßen) sowie die Art des Trai­nings (Kon­takt­trai­ning mit Part­ner­wech­sel im geschlos­se­nen Raum). Das Gesund­heits­amt wür­de das Risi­ko­po­ten­zi­al so schnell bewer­ten und ggf. betrof­fe­ne Per­so­nen schnell kon­tak­tie­ren können.

Spä­tes Testergebnis

Das Ergeb­nis des PCR-Tests ließ dann lei­der län­ger auf sich war­ten, als man hof­fen durf­te: Erst am Mor­gen des 22. Sep­tem­ber konn­te Per­son B das Resul­tat abru­fen und fand den Ver­dacht einer COVID-19-Infek­ti­on bestä­tigt. Zwi­schen dem Auf­tre­ten der Sym­pto­me am Mon­tag­mor­gen und dem abruf­ba­ren Ergeb­nis des PCR-Tests lagen also immer­hin fast 48 Stunden. 

Ein doch recht lan­ger Zeit­raum: Wären durch die Abtei­lungs­lei­tung erst dann Maß­nah­men ein­ge­lei­tet wor­den, wäre wich­ti­ge Zeit unge­nutzt ver­stri­chen. Unter ande­rem hät­ten dann auch noch in die­ser unkla­ren Infek­ti­ons­la­ge die bei­den Trai­nings­ein­hei­ten des Mon­tag­abends statt­ge­fun­den – mit der ggf. bestehen­den Gefahr wei­te­rer mög­li­cher Übertragungen.

Zwei Schie­nen der Fallbearbeitung

Mit der Bestä­ti­gung der Coro­na-infek­ti­on durch den posi­ti­ven PCR-Test mel­de­te sich dann auch bald das Gesund­heits­amt zum ers­ten Mal. Es ent­schied, den Infek­ti­ons­fall von zwei unter­schied­li­chen Fach­stel­len des Amtes bear­bei­ten zu las­sen: Die pri­va­ten Kon­tak­te wur­den von einer ande­ren Stel­le unter­sucht als die Kon­tak­te im Zusam­men­hang mit dem Ver­eins­sport. Letz­te­re soll­ten von einer Abtei­lung betrach­tet wer­den, die auf die oft kom­ple­xe­ren Aus­bruchs­ge­sche­hen in Ein­rich­tun­gen spe­zia­li­siert ist. 

Da nicht klar war, wann sich das Gesund­heits­amt wegen der Kon­tak­te im Ver­eins­sport mel­den wür­de, aber nun schon ein Infek­ti­ons­fall bestä­tigt war, star­te­te auf der Grund­la­ge der zuvor auf­be­rei­te­ten Kon­tak­te die Infor­ma­ti­on der poten­zi­ell betrof­fe­nen Per­so­nen. Doch wer fällt eigent­lich in den Kreis der poten­zi­ell Betrof­fe­nen, die es zu infor­mie­ren und zu war­nen galt? – Das ver­dient etwas mehr Nach­den­ken, als man zunächst glaubt. 

Die ers­te und ein­zi­ge Infektion?

Per­son B gab glaub­haft an, die meis­ten und (wenn man so will) »ris­kan­tes­ten« Sozi­al­kon­tak­te im Rah­men des Trai­nings ein­zu­ge­hen. Dort tref­fe sie mehr­fach in der Woche auf Grup­pen wech­seln­der Men­schen, die zusam­men in einem geschlos­se­nen Raum einen anstren­gen­den Kon­takt­sport mit­ein­an­der aus­üb­ten. Im Ver­gleich damit pfle­ge sie außer­halb die­ser sport­li­chen Tätig­keit immer noch nur weni­ge und wenig »ris­kan­te« Kontakte. 

Damit war nicht aus­zu­schlie­ßen (wenn nicht sogar nahe­lie­gend), dass Per­son B sich selbst im Trai­ning bei einer hypo­the­ti­schen Per­son A infi­ziert haben könn­te. Dass dies trotz des Umstan­des, dass nur voll­stän­dig Geimpf­te oder nach­weis­lich Gene­se­ne am Trai­ning teil­neh­men dür­fen, mög­lich ist, dafür lie­fer­te Per­son B selbst den Beweis: Schließ­lich hat­te auch sie als geimpf­te, aber den­noch zu die­sem Zeit­punkt noch sym­ptom­los infi­zier­te Per­son am Trai­ning teilgenommen.

Mit der Mög­lich­keit, dass Per­son B sich im Trai­ning infi­ziert haben könn­te, muss­te der Blick also in die Ver­gan­gen­heit gehen. Aber wie weit zurück in die Vergangenheit?

Abb. oben: Der Tag Null ist der Tag des Sym­ptom­be­ginns von Per­son B. Die bei­den Zeit­leis­ten zei­gen die 14 Tage vor­her und nach­her an, die in der Betrach­tung des Gesche­hens eine Rol­le spie­len kön­nen. Trai­nings­ta­ge sind mit »T« gekenn­zeich­net. Geht man davon aus, dass Per­son B sich im Trai­ning infi­ziert haben könn­te (obe­rer Zeit­strei­fen), so ist der Tag ‑14 (Pfeil 1) der frü­hest denk­ba­re Tag der Anste­ckung. Mit Blick auf die dursch­schnitt­li­che Inku­ba­ti­ons­zeit dürf­te eine Anste­ckung aber an den Tagen ‑7, ‑4 und ‑3 am wahr­schein­lichs­ten gewe­sen sein (Pfei­le 5, 6 und 7). Aber auch die ande­ren Trai­nings­ta­ge kön­nen nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Eben­so muss man in Betracht zie­hen, dass sich neben Per­son B auch ande­re Teilnehmer*innen in die­sem Zeit­raum infi­ziert haben könn­ten, die aber viel­leicht erst ein­mal noch gar nicht ent­deckt wur­den, da sie sym­ptom­los blie­ben. Geht man davon aus, dass Per­son B die Infek­ti­on erst ein­ge­tra­gen hat, so rücken die Tage ‑4, ‑3 und vor allem ‑1 in den Blick­punkt: Hier war B ver­mut­lich schon (sehr) infek­ti­ös und hät­te ande­re anste­cken kön­nen. Ggf. infi­zier­te Per­so­nen hät­ten (wie­der mit Blick auf die durch­schnitt­li­che Inku­ba­ti­ons­zeit) mit der größ­ten Wahr­schein­lich­keit etwa um die Tage +4 und +5 (Pfei­le E und F) sym­pto­ma­tisch wer­den müssen.

Von durch­schnitt­li­chen und maxi­ma­len Inkubationszeiten

Die durch­schnitt­li­che Inku­ba­ti­ons­zeit (d.i. der Zeit­raum von der Infek­ti­on bis zum Auf­tre­ten von Sym­pto­men) bei einer COVID-19-Infek­ti­on beträgt etwa 5 Tage. Wir erin­nern uns: Per­son B wur­de am 20. Sep­tem­ber sym­pto­ma­tisch. Dem­nach wären die Tage rund um den 15. Sep­tem­ber der wahr­schein­lichs­te Zeit­raum für die Infek­ti­on. Aber es geht hier nur um Wahr­schein­lich­kei­ten. Die Inku­ba­ti­ons­zeit kann vom Mit­tel­wert durch­aus abwei­chen. In sel­te­nen Fäl­len kann sie sogar 14 Tage betra­gen. Eine Infek­ti­on von Per­son B könn­te also schon irgend­wann ab dem 6. Sep­tem­ber erfolgt sein.

Wenn man nun als eine (gar nicht so unwahr­schein­li­che) Mög­lich­keit in Betracht zieht, dass Per­son B sich im Trai­ning bei einer hypo­the­ti­schen Per­son A infi­ziert haben könn­te, dann ist es natür­lich denk­bar, dass die­se Per­son A inner­halb der Trai­nings­grup­pe nicht nur Per­son B, son­dern eben­so noch wei­te­re Teilnehmer*innen infi­ziert haben könnte.

Köchelt da schon ein unbe­merk­tes Cluster?

Es galt also her­aus­zu­fin­den, ob sich inner­halb der Trai­nings­grup­pe womög­lich schon ein Infek­ti­ons­clus­ter ent­wi­ckelt haben könn­te, von dem Per­son B mit ihrer auf­fäl­li­gen Sym­pto­ma­tik viel­leicht nur die ers­te sicht­bar gewor­de­ne Spit­ze des Eis­bergs gewe­sen ist. Gera­de weil alle Trainingsteilnehmer*innen voll­stän­dig geimpft oder nach­weis­lich gene­sen und vie­le zudem eher jün­ge­ren Alters sind, könn­ten unter ihnen mit grö­ße­rer Wahr­schein­lich­keit Infek­tio­nen asym­pto­ma­tisch oder wenig sym­pto­ma­tisch ver­lau­fen und des­halb unbe­merkt bleiben.

Doch der Blick muss­te nicht nur in die Ver­gan­gen­heit gehen, son­dern auch zur Sei­te und in die Zukunft. Egal, ob Per­son B sich nun irgend­wann in den 14 Tagen vor dem Sym­ptom­be­ginn im Trai­ning durch eine Per­son A infi­ziert haben könn­te oder nicht: Fest stand, dass Per­son B als ver­mut­lich bereits infek­tiö­se Per­son am Trai­ning teil­ge­nom­men hat­te. Inso­fern ergab sich allein dar­aus die Mög­lich­keit, dass Per­son B der Aus­gang wei­te­rer Anste­ckun­gen sein könnte.

Das Zen­trum der Gefahr

Aus die­ser Sicht rücken vor allem die 2 oder 3 Tage vor dem Sym­ptom­be­ginn in den Fokus. An die­sen Tagen ist die Virus­last trotz Sym­ptom­frei­heit in der Regel schon so hoch, dass eine infi­zier­te Per­son bereits hoch infek­ti­ös sein kann. Soll­te es Über­tra­gun­gen von Per­son B auf ande­re gege­ben haben, dürf­ten die­se also mit hoher Wahr­schein­lich­kei­ten inner­halb der Trai­nings­ein­hei­ten vom Sonn­tag (19.09.) oder Frei­tag (17.09.) zu ver­mu­ten sein. Mit schon deut­lich gerin­ge­rer Wahr­schein­lich­keit käme noch das Trai­ning am Don­ners­tag (16.09.) in Frage.

Soll­te Per­son B an die­sen genann­ten Tagen ande­re infi­ziert haben, könn­ten – mit Blick auf die längs­te denk­ba­re Inku­ba­ti­ons­zeit von 14 Tagen – ange­steck­te Per­so­nen noch bis zum 3. Okto­ber (= letz­tes Trai­ning am 19. Sep­tem­ber + 14 Tage) Sym­pto­me ent­wi­ckeln. Aller­dings beträgt die durch­schnitt­li­che Inku­ba­ti­ons­zeit nur etwa 5 Tage, so dass die Tage vom 21. bis zum 24. Sep­tem­ber mit beson­de­rer Span­nung beob­ach­tet wer­den muss­ten: In die­sem Zeit­raum wären Neu­in­fek­tio­nen mit der größ­ten Wahr­schein­lich­keit zu erwar­ten gewe­sen. Danach wür­de die Wahr­schein­lich­keit mit wach­sen­dem zeit­li­chen Abstand jeden Tag geringer.

Sofort­maß­nah­men am Unfallort

Aus all die­sen Über­le­gun­gen her­aus wur­de das Trai­ning für zwei Wochen aus­ge­setzt. Noch bevor das Gesund­heits­amt das mög­li­che Infek­ti­ons­ri­si­ko im Ver­ein unter­su­chen konn­te, infor­mier­te die Abtei­lungs­lei­tung die poten­zi­ell betrof­fe­nen Sportler*innen (also alle, die nach dem 6. Sep­tem­ber im Trai­ning waren) über den Infek­ti­ons­fall und gab (vor­be­halt­lich ggf. abwei­chen­der oder wei­ter­ge­hen­der Ent­schei­dun­gen der Behör­de) vier dring­li­che Empfehlungen:

  1. In den nächs­ten 2 Wochen sehr genau auf Erkäl­tungs­sym­pto­me ach­ten (z.B. Schnup­fen, Hus­ten, Halsschmerzen).
  2. Bei Sym­pto­men bes­ser einen Arzt kon­sul­tie­ren und auf den Risi­ko­kon­takt im Ver­ein hinweisen.
  3. In den nächs­ten 2 Wochen auch bei Sym­ptom­frei­heit am bes­ten frei­wil­lig täg­lich Schnell- oder Selbsttestung.
  4. Ver­meid­ba­re Kon­tak­te redu­zie­ren, ins­be­son­de­re zu gefähr­de­ten Per­so­nen (z.B. kran­ke oder alte Personen).

Ent­war­nung: Offen­bar kein Cluster

Vie­le Sportler*innen hiel­ten in den fol­gen­den Tagen über die Ver­eins­app engen Kon­takt mit der Abtei­lungs­lei­tung. Von Sym­pto­men berich­te­te nie­mand, weder in den Tagen seit dem 6. Sep­tem­ber (der Blick zurück), aber auch nicht in den kri­ti­schen Tagen zwi­schen dem 21. und 24. Sep­tem­ber, in denen mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit dann Sym­pto­me auf­ge­tre­ten wären, wenn sich jemand am 17. oder 19. Sep­tem­ber durch Per­son B infi­ziert hät­te. Auch die vie­len eng­ma­schig durch­ge­führ­ten Eigen­tes­tun­gen der Mit­glie­der lie­ßen kei­nen wei­te­ren Infek­ti­ons­fall erkennen.

Abb. oben: Die Ver­eins­app erleich­ter­te durch die Anmel­de­funk­ti­on die Kon­takt­nach­ver­fol­gung und die Kom­mu­ni­ka­ti­on inner­halb der Abteilung.

Das frü­he und eigen­stän­di­ge Han­deln der Abtei­lungs­lei­tung in Fra­gen der Kon­takt­ver­fol­gung und Infor­ma­ti­on war auch des­we­gen gut, weil das Gesund­heits­amt sich erst am 24. Sep­tem­ber (nach einer Nach­fra­ge am 23. Sep­tem­ber) wegen mög­li­cher Maß­nah­men im Zusam­men­hang mit einem denk­ba­ren Infek­ti­ons­ge­sche­hen im Ver­eins­trai­ning mel­de­te – also erst 7 bzw. 5 Tage nach jenen Tagen, an denen eine Über­tra­gung mit der größ­ten Wahr­schein­lich­keit statt­ge­fun­den haben könn­te (17. bzw. 19. Sep­tem­ber). Die pri­va­ten Kon­tak­te der Per­son B wur­den von der Behör­de hin­ge­gen viel frü­her bear­bei­tet, waren aber natür­lich auch der über­schau­ba­re­re Teil.

Das Gesund­heits­amt nahm ledig­lich den 19. Sep­tem­ber genau­er unter die Lupe, also den Tag unmit­tel­bar vor dem Sym­ptom­be­ginn. Da alle Teil­neh­mer aber voll­stän­dig geimpft oder nach­weis­lich gene­sen waren und nie­mand bis dahin Sym­pto­me zeig­te, wur­de kei­ne Qua­ran­tä­ne ver­hängt. Mit den bis­lang durch die Box­ab­tei­lung selbst getrof­fe­nen Maß­nah­men zeig­te sich die Behör­de dar­über hin­aus mehr als zufrieden.

Auch in den Tagen nach dem 24. Sep­tem­ber, als zwar die Gefahr eines mög­li­cher­wei­se noch auf­tre­ten­den Infek­ti­ons­falls schon wie­der sank, aber eben noch nicht aus­ge­schlos­sen war, blie­ben Sym­pto­me unter den Mit­glie­dern aus. Inzwi­schen sind mehr als zwei Wochen seit der letz­ten Tra­nings­maß­nah­me ver­stri­chen, ohne dass wei­te­re Infek­tio­nen bekannt wur­den. Damit hat sich die Hoff­nung bestä­tigt, dass kein grö­ße­rer Aus­bruch ent­stan­den ist.

Coro­na-Warn-App kein Mit­tel zur Kontaktdatenerfassung

Die vor­ge­schrie­be­ne Kon­takt­da­ten­er­fas­sung aller Teilnehmer*innen hat­ten wir bis­lang zwei­glei­sig orga­ni­siert: Teilnehmer*innen konn­ten sich ent­we­der über einen aus der Coro­na-Warn-App gene­rier­ten QR-Code ein­log­gen oder sich auf einer Lis­te ein­tra­gen. Wir waren stets davon aus­ge­gan­gen, dass zwar nicht wir, aber doch das Gesund­heits­amt im Ernst­fall an jene Per­so­nen wür­de her­an­tre­ten kön­nen, die sich über die Coro­na-Warn-App ein­ge­loggt haben.

Das Gesund­heits­amt klär­te uns aber auf, dass auch sie kei­nen Zugriff auf die­se Kon­takt­da­ten haben. Eine War­nung sei nur »Peer-to-Peer« mög­lich: Wenn eine Per­son, die sich mit der Coro­na-Warn-App ein­ge­loggt habe, spä­ter ein posi­ti­ves Test­ergeb­nis über die App hoch­la­de und tei­le, so wür­de die App dann die ande­ren, die sich auch mit der App ein­ge­loggt hät­ten, war­nen. Das ist zwar auch nicht kom­plett sinn­los, aber eben doch etwas ganz ande­res als eine Kon­takt­da­ten­er­fas­sung, die eine sofor­ti­ge, direk­te per­sön­li­che Anspra­che poten­zi­ell betrof­fe­ner Teilnehmer*innen ermöglicht. 

Uns war ein voll­stän­di­ger Über­blick über alle Teilnehmer*innen nur des­we­gen mög­lich, weil sich wegen der begrenz­ten Grup­pen­grö­ßen alle Trainingsteilnehmer*innen vor­her über die ver­eins­ei­ge­ne App anmel­den müs­sen. Die­ser Vor­gang hat mit der Kon­takt­da­ten­er­fas­sung erst ein­mal gar nichts zu tun, son­dern soll nur ver­mei­den, dass man an der Tür zur Trai­nings­hal­le Leu­te abwei­sen muss, weil die Grup­pe schon voll ist. Die­se Anmel­de­da­ten erlaub­ten uns aber, auch jene die Teilnehmer*innen rück­wir­kend zu iden­ti­fi­zie­ren, sie sich über die Coro­na-Warn-App ein­ge­loggt hat­ten und des­we­gen nicht auf den Lis­ten standen.

Als Fol­ge die­ser für uns neu­en Infor­ma­tio­nen zur Coro­na-Warn-App wer­den wir die Kon­takt­da­ten­er­fas­sung wie­der kom­plett auf Lis­ten umstel­len. Für die unver­züg­li­che Infor­ma­ti­on der Teilnehmer*innen war das unter dem Strich das, was sofort zur Ver­fü­gung stand und genutzt wer­den konn­te. Die Coro­na-Warn-App dient jetzt nur noch zum digi­ta­len Nach­weis des Impfstatus.

Abb. oben: Die Coro­na-Warn-App eig­net sich nicht zur vor­ge­schrie­be­nen Kon­takt­da­ten­er­fas­sung. Wer sich damit ein­ge­loggt hat, ist anschei­nend weder durch den Ver­an­stal­ter noch durch das Gesund­heits­amt ansprech­bar. Die Teilnehmer*innen kön­nen sich im Fall eines posi­ti­ven Tests damit nur unter­einder war­nen. Das ist zwar nicht sinn­los, aber in jedem Fall etwas ande­res als die vor­ge­schrie­be­ne Kontaktdatenerfassung.

Fazit aus dem Vorfall

Offen­bar war Per­son B wohl schon das Ende des Infek­ti­ons­ge­sche­hens in der Box­ab­tei­lung. Ein Infek­ti­ons­clus­ter ist im Trai­nings­be­trieb also nicht ent­stan­den. Soll­te Per­son B im Trai­ning von einer Per­son A ange­steckt wor­den sein, so hät­te es ledig­lich eine ein­zi­ge Über­tra­gung gege­ben (eben von A auf B). Soll­te sie es von Außen ein­ge­tra­gen haben, hät­te es im Trai­ning gar kei­ne Über­tra­gung auf ande­re gegeben.

Ein ein­zel­ner Fall ist natür­lich kei­ne wirk­lich belast­ba­re Grund­la­ge, um Aus­sa­gen zu tref­fen. Aber es stellt sich schon die Fra­ge, ob es bei die­sem glimpf­li­chen Ver­lauf geblie­ben wäre, wenn der Trai­nings­be­trieb das umge­setzt hät­te, was nach der aktu­el­len Coro­na-Ein­däm­mungs­ver­ord­nung maxi­mal erlaubt ist: Es hät­ten bis zu 27 ledig­lich schnell­ge­tes­te­te Per­so­nen zeit­gleich ohne wesent­li­che Ein­schrän­kun­gen mit­ein­an­der Kon­takt­trai­ning in der Hal­le betrei­ben können. 

Ledig­lich schnell­ge­tes­te­te Trainingsteilnehmer*innen dürf­ten (wegen der Feh­ler­quo­te der Schnell­tests) das Risi­ko eines Infek­ti­ons­ein­tra­ges jedoch rele­vant erhö­hen – und zwar umso mehr, je mehr von ihnen am Trai­ning teil­neh­men und je stär­ker das all­ge­mei­ne Infek­ti­ons­ge­sche­hen ist. Dar­über hin­aus wären sie, da ohne jeden Immun­schutz gegen COVID-19, zugleich auch am stärks­ten gefährdet. 

Wären also die 27 erlaub­ten Per­so­nen in der Hal­le gewe­sen und vie­le von ihnen nur getes­tet (aber nicht geimpft oder gene­sen), so hät­te eine ungleich grö­ße­re Gefahr bestan­den, dass wegen der räum­li­chen Enge und der Anzahl der kom­plett Unge­schütz­ten ein Infek­ti­ons­clus­ter ent­steht – ins­be­son­de­re unter den nur Getes­te­ten. Aber nicht nur unter ihnen, denn auch Geimpf­te kön­nen sich ja infizieren.

Man muss zwar fest­stel­len, dass unse­re 2G-Regel einen Infek­ti­ons­ein­trag lei­der nicht ver­hin­dern konn­te, aber sie könn­te in Ver­bin­dung mit der redu­zier­ten Grup­pen­grö­ße (maxi­mal 18 Per­so­nen statt der erlaub­ten 27) dazu bei­getra­gen haben, dass kein grö­ße­rer Aus­bruch ent­stand. Es tra­fen eben nur Leu­te auf­ein­an­der, die zwar kei­nen abso­lu­ten, aber doch einen gewis­sen Schutz vor Anste­ckung haben – und von denen tra­fen eben auch nicht all­zu vie­le auf­ein­an­der. In Sum­me und Kom­bi­na­ti­on mag dies viel­leicht einen grö­ße­ren Aus­bruch ver­hin­dert haben.

Es bleibt zu abzu­war­ten, ob die aktu­ell domi­nie­ren­de Del­ta-Vari­an­te des SARS-CoV-2-Virus die Kar­ten neu gemischt hat – und womög­lich wegen der deut­lich höhe­ren Über­trag­bar­keit zu mehr Impf­durch­brü­chen führt, als man anfangs dach­te. Ers­te Hin­wei­se dar­auf scheint es zu geben. So wur­de im nord­rhein-west­fä­li­schen Müns­ter ein Par­ty­a­bend (Link öff­net neu­es Fens­ter) trotz (nach­weis­lich ein­ge­hal­te­ner) 2G-Bedin­gun­gen mit min­des­tens 85 Infi­zier­ten zu einem Super­sprea­der-Event. Jeder Impf­durch­bruch kann natür­lich den Sport­be­trieb (eben­so wie ande­re Zusam­men­künf­te in Clubs, Restau­rants, Bars etc.) trotz größt­mög­li­cher Vor­sicht (z.B. 2G) wie­der stö­ren, ein­schrän­ken oder unterbrechen.

Klar ist: Einen voll­stän­di­gen Schutz vor Anste­ckung wur­de mit der Imp­fung nie ver­spro­chen. Und immer noch sorgt sie mit hoher Zuver­läs­sig­keit für einen mil­den Ver­lauf, den betrof­fe­ne Per­so­nen nicht mehr so sehr fürch­ten müs­sen. Man kann mit Impf­schutz also durch­aus mehr wagen, aber von einer Nor­ma­li­tät sind wir wohl noch ein Stück ent­fernt, solan­ge ein rele­van­ter Teil der Bevöl­ke­rung hier­zu­lan­de und in der gan­zen Welt noch nicht geimpft ist – sei es, weil sie sich zwar imp­fen las­sen könn­ten, aber nicht wol­len, oder aber weil sie sich zwar imp­fen las­sen wol­len, aber in Erman­ge­lung des Impf­stof­fes nicht imp­fen las­sen können.

Abb. oben: Es steht zu befürch­ten, dass die deut­lich stär­ker über­trag­ba­re Del­ta-Vari­an­te des SARS-CoV-2-Virus es noch ein­mal erschwert, eine wirk­lich siche­re Bubble zu schaf­fen. Doch die Wirk­lich­keit spielt sich wohl irgend­wo in den Grau­be­rei­chen ab: Die Vor­keh­run­gen haben einen Infek­ti­ons­ein­trag zwar nicht ver­hin­dert, aber womög­lich die Aus­brei­tung erfolg­reich unterbunden.

Die Spon­so­ren der Box­ab­tei­lung des FC St. Pauli: